Liebe Mitglieder des Hegering 4,
wir haben am 10.05.2025 um 10.00 Uhr einen Termin im Schwarzwildgatter Louisgarde reserviert, interessierte Mitglieder der KJV Tübingen dürfen herzlich gerne mit daran teilnehmen:
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte meldet Euch an, wenn Ihr Interesse habt und die Voraussetzungen erfüllt, wer sich zuerst anmeldet ist dabei. Anmeldungen bei Martin Schäffer oder Éric Hénique.
Informationen zum Schwarzwildgatter Louisgarde findet Ihr hier.
Anforderungen an den Jagdhund:
- Jagdgebrauchshund gem. Zulassungsbedingungen der Brauchbarkeitsprüfungsordnung, klinisch gesund mit vollständigem Impfschutz.
- Nicht-Jagdhunde (z.B. Airedale-Terrier, Bullterrier, Dogo Argentino, Malinois etc.) oder deren Kreuzungen (z.B. Heideterrier) sind nicht zugelassen.
- Mindestens vier bis fünf Monate alt und Grundgehorsam vorhanden. Für die Übungen am Welpengewöhnungskorridor, die in der Regel im Alter von 4-6 Monaten durchgeführt werden, ist Grundgehorsam nicht Voraussetzung.
Anforderungen an den Hundeführer:
- Gültiger Jagdschein
- Körperliche Fitness zum Führen des Hundes
Bitte beachtet, dass es sich bei der Zeitangabe um eine ‘Richtzeit’ handelt. Geringe Wartezeiten sind einzuplanen und im Tagesablauf nicht immer vermeidbar.
Bitte bringt zu Eurem Termin Ahnentafel, Jagdschein und Impfpass mit gültiger Tollwutschutzimpfung mit. Für die korrekte Erhebung der Gattergebühr ist es zudem erforderlich, dass Ihr den Mitgliedsausweis des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg mitbringt. In Ausnahmefällen wird auch die Verbandszeitschrift mit dem entsprechenden Adressaufkleber akzeptiert. Falls Ihr nicht in einem Landesjagdverband in Deutschland aber Mitglied im Förderverein für Jagdwesen in Baden-Württemberg seid, bringt diesen Mitgliedsausweis bitte mit, damit sied Ihr den Mitgliedern im LJV Baden-Württemberg gleichgestellt.
Wir wünschen Euch und Eurem Jagdhelfer einen erfolgreichen Besuch im Schwarzwildgatter Louisgarde!
Weitere Informationen:
- Anfahrt
- Gatterordnung
- Tierseuchenrechtliche Anforderungen
- Informationen für Jäger und Landwirte
- Gebührenordnung
Gruß

